1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge und Leistungen von Frank Transportlogistik, Inhaber Thomas Frank, Untere Hauptstraße 24/11, 8181 St Ruprecht a. d. Raab, Österreich.
Die Leistungen richten sich insbesondere an Unternehmen, Gewerbebetriebe und Geschäftspartner. Abweichende Vereinbarungen, schriftliche Angebote oder individuelle Auftragsbestätigungen gehen diesen Bedingungen vor.
Damit diese AGB Vertragsbestandteil werden, muss bei Angebot, Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie hingewiesen werden.
2. Leistungen
Frank Transportlogistik erbringt je nach Vereinbarung insbesondere Transport- und Fahrdienstleistungen, Express- und Direktfahrten, einfache Gartenarbeiten, Sommer- und Winterdienst, Handel mit ausgewählten Waren sowie weitere betriebliche Unterstützung nach Absprache.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der sonstigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Anfragen über die Website, per Telefon oder per E-Mail sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag angenommen oder schriftlich bestätigt wurde.
Angaben zu Preisen, Terminen und Leistungsumfang sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle Informationen bereitzustellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere Abhol- und Zustelladressen, Ansprechpartner, Zufahrtsmöglichkeiten, Art und Umfang der Ware oder Tätigkeit sowie besondere Hinweise zu Zeitfenstern, Gefahren, Gewicht, Beschaffenheit oder Zugänglichkeit.
Entstehen Verzögerungen oder Mehraufwand durch unvollständige, unrichtige oder verspätete Angaben, können daraus entstehende Mehrkosten verrechnet werden.
5. Transport- und Fahrdienstleistungen
Transportleistungen werden im vereinbarten Umfang durchgeführt. Die Beförderung erfolgt nur für Güter, die für die vereinbarte Transportart geeignet, ordnungsgemäß verpackt und rechtlich zulässig sind.
Der Auftraggeber ist für eine geeignete Verpackung, richtige Kennzeichnung und die rechtzeitige Bereitstellung der Güter verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Gefahrgut, leicht verderbliche Waren, besonders wertvolle Güter, Tiere, Bargeld, Wertpapiere oder vergleichbare Sondergüter werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung übernommen.
6. Gartenarbeiten, Sommer- und Winterdienst
Einfache Gartenarbeiten sowie Sommer- und Winterdienst werden nach vereinbartem Umfang und nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten erbracht.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zu bearbeitenden Flächen zugänglich sind und auf erkennbare Hindernisse, empfindliche Bereiche, Leitungen, Einbauten oder besondere Gefahren rechtzeitig hingewiesen wird.
Witterungsbedingte Einschränkungen, Sicherheitsgründe oder nicht zugängliche Flächen können die Durchführung verzögern oder einschränken.
7. Handelswaren
Beim Handel mit ausgewählten Waren, insbesondere für Haus, Garten und Außenbereiche, richten sich Verfügbarkeit, Menge, Qualität und Preis nach dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Liefertermine und Liefermöglichkeiten hängen von Verfügbarkeit, Transportmöglichkeit und Vereinbarung ab.
8. Termine und Durchführung
Vereinbarte Termine werden mit größtmöglicher Sorgfalt eingehalten. Verzögerungen durch Verkehr, Witterung, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, technische Störungen oder Umstände im Bereich des Auftraggebers können nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Fixtermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
9. Preise, Zahlung und Verzug
Preise richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder der getroffenen Vereinbarung. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise in Euro.
Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen sowie notwendige Mahn- und Betreibungskosten verrechnet werden.
10. Storno und Ausfall
Wird ein bestätigter Auftrag durch den Auftraggeber kurzfristig storniert, verschoben oder kann er aus Gründen im Bereich des Auftraggebers nicht durchgeführt werden, können bereits entstandene Aufwendungen und angemessene Ausfallkosten verrechnet werden.
Eine konkrete Stornoregelung kann im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gesondert vereinbart werden.
11. Haftung
Frank Transportlogistik haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Schäden, die durch unrichtige Angaben, ungeeignete Verpackung, fehlende Hinweise, nicht zugängliche Flächen oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs entstehen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Transportleistungen können je nach Art des Auftrags besondere transportrechtliche Vorschriften zur Anwendung kommen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
12. Gewährleistung und Reklamationen
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel oder Beanstandungen möglichst rasch nach Leistungserbringung mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Verbesserung erfolgen kann.
Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für Anfrage, Angebot, Auftrag, Kommunikation, Abrechnung oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 13.06.2026